Auch Grundstückseigentümer gefordert

„Mission Laub“ auf Nordhausens Straßen

Donnerstag
05.11.2020, 15:23 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Jährlich werden im Herbst rund 250 Tonnen Laub im Nordhäuser Stadtgebiet im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung beseitigt und einer geordneten Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt, darüber informierte jetzt das zuständige Sachgebiet für Umwelt und Grünordnung...

Auch die Grundstückseigentümer sind jetzt gefordert. Denn gerade in der nassen Jahreszeit, verbergen die bunten Laubteppiche auf den Gehwegen und Straßen Gefahren.

Zusätzlich zur turnusmäßigen Reinigung wird auch das Laub in Straßen beräumt, die ein besonders hohes Laubaufkommen zu verzeichnen haben, wie z. B. in der Alexander-Puschkin-Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Neanderstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, am Geiersberg und am Stresemannring. Dabei wird das Laub durch die Kehrmaschine mittels Saugschlauch aufgenommen, um eine effiziente Laubaufnahme zu ermöglichen. Hier ist teilweise eine umfangreiche Vorbereitung erforderlich, welche teilweise durch Grünfirmen (z.B. Firma EKKI`s Dienstleistungsservice, Hohenstein) jedoch vorrangig durch Mitarbeitende der Beschäftigungsförderung der Stadt Nordhausen erfolgt. Nicht jede Straße kann für die Laubberäumung freigelenkt werden, so dass Arbeiten auch zwischen den parkenden Fahrzeugen erledigt werden müssen.

„Mission Laub“ auf Nordhausens Straßen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) „Mission Laub“ auf Nordhausens Straßen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)


„Die Stadtverwaltung bittet jedoch um Verständnis dafür, dass nicht überall zu gleichen Zeit gekehrt und das Laub beräumt werden kann“, teilt der Sachgebietsleiter für Umwelt und Grünordnung, Steffen Meyer, mit. Ähnlich wie beim Winterdienst seien auch bei der Laubberäumung Prioritäten zu setzen, die sich nach Verkehrsbedeutung der Straßen aber auch nach dem tatsächlichen Laubanfall auf den Verkehrsflächen richten, erklärt er. Diese Verfahrensweise habe sich in den letzten Jahren bewährt, um die Laubmassen in den Griff zu bekommen.

Auch die Grundstückseigentümer möchte man besonders auf ihre Pflichten hinweisen. Denn gerade in der nassen Jahreszeit, verbergen die bunten Laubteppiche auf den Gehwegen und Straßen auch potentielle Unfallquellen. Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, haften im Schadensfall, so beispielsweise, wenn Passanten auf nassem Laub auf Gehwegen ausrutschen, stürzen und sich dadurch verletzen, betont Meyer.

Um mögliche Gefahren von vornherein auszuschließen aber auch um die Sauberkeit im Stadtgebiet zu gewährleisten, weist das Sachgebiet auf die übertragene Straßenreinigungspflicht hin, welche in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen geregelt ist.

Danach haben die Grundstückseigentümer bzw. deren Verpflichtete dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor den Grundstücken ordnungsgemäß und regelmäßig gereinigt wird. Und bei Straßen, die nicht durch die Kehrmaschine gereinigt werden, muss die angrenzende Fahrbahn bis zur Mitte beräumt werden.

Im Zuge der Laubentsorgung sind folgende temporären Sperrungen vorgesehen:
  • Parkflächen Käthe-Kollwitz-Straße am 12.11.20, 08:00 – 12:00 Uhr (unterer Bereich)
  • Parkflächen Käthe-Kollwitz-Straße am 13.11.20, 08:00 – 12:00 Uhr (oberer Bereich)