Ein 41-jähriger und ein 38-jähriger Sangerhäuser wurden beobachtet, wie sie einen Zaun überstiegen und widerrechtlich in das umfriedete Besitztum eindrangen...
Danach schauten sie sich mittels Lampen um. Die Personen wurden von den alarmierten Polizeibeamten angetroffen und durchsucht. Auch die mitgeführten Gegenstände wurden in Augenschein genommen. Am Grundstück und am Tatobjekt entstand kein Schaden. Eine Anzeige gemäß § 123 StGB wurde gefertigt.