Landratsamt Eichsfeld
Hinweis zum bevorstehenden Pfingstfest
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Pfingstfest wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Regeln zu Kontaktbeschränkungen, zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und zum Mindestabstand von 1,5 m uneingeschränkt gelten....
Ansammlungen von Personenmehrheiten, sofern diese nicht die Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes betreffen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für private Feiern.
Die Thüringer SARS-CoV-2 Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 20. Mai 2020 gelten entsprechend.
Ansammlungen von Personenmehrheiten, sofern diese nicht die Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes betreffen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für private Feiern.
Die Thüringer SARS-CoV-2 Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 20. Mai 2020 gelten entsprechend.