Kommunalpolitiker äußern sich

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020

Mittwoch
27.05.2020, 18:12 Uhr
Autor
khh
veröffentlicht unter:
Im Kreisausschuss ging es heute um den Haushalt 2020...


Der Kreisausschuss empfahl, bei einer Stimmenthaltung, der Kreistag möge die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 beschließen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020 und damit die Freigabe der Haushaltsmittel für 2020 waren im Kreistag am 17.03.2020 vorgesehen.

Aufgrund der Ereignisse rund um das Corona-Virus sind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes seit dem 12.03.2020 mehrere Allgemeinverfügungen im Kyffhäuserkreis, u.a. zum Versammlungsverbot in Kraft getreten. Somit musste die Kreistagssitzung am 17.03.2020 abgesagt werden. Auf Grund der Infektionsgefahr war es dem Landkreis in den Folgewochen nicht möglich die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Im Zuge der aktuellen Entwicklung ist nunmehr eine Kreistagssitzung für den Juni 2020 geplant und Seitens der Verwaltung eine positive Beschlussfassung zum Haushalt 2020 dringend notwendig.
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf, welcher in den zahlreichen Fachausschüssen umfassend vorgestellt und jeweils einstimmig dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgeschlagen wurde, ist in zwei wesentlichen Punkten angepasst wurden:

Zum einen wurde der Unterabschnitt 5001 „Gesundheitsamt – Corona“ (siehe Anlage) ergänzt. Hier wurden Ausgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung in Höhe von 4,3 Mio. Euro veranschlagt, welche durch entsprechende Kostenerstattungen des Landes und weitere Kostenträger kostendeckend eingeplant sind.
Zum anderen wurde der Kreisausschussbeschluss Nr.: 2020/7/039 verarbeitet und damit der Sonderlastenausgleich für Schulbauten („Schul-IP“) mit den zugehörigen Investitionsmaß-nahmen im Einzelplan 2 (Vermögenshaushalt) entsprechend angepasst und der mittlerweile vorliegende Bescheid umgesetzt.

Durch diese Anpassungen ergibt sich eine Änderung der ursprünglichen Haushaltssatzung im § 1 (siehe Anlage).

Durch diese Änderungen ergeben sich nachfolgend verschiedene aktualisierte Anlagen und Übersichten des Haushaltsplanes 2020. Diese wurden entsprechend in einer aktuellen Gesamtfassung (Stand: 15.05.2020) der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Auf Anfrage stellen wir die aktuelle Version gern auch noch einmal auf Datenträger oder im Papierformat zur Verfügung.

Finanzplan 2020

Analog die Lage beim Finanz Plan

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den Finanzplan für das Jahr 2020 zu beschließen. Der vorliegende Haushaltsplan enthält den Finanzplan. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

Eckpunkte zur Haushaltssatzung des Kyffhäuserkreises für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund der §§ 55 ff. i.V.m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt der Kyffhäuserkreis folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben 2020
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Kyffhäuserkreises für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020 mit 119.516.895 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020 mit 17.394.423 EUR
ab.

§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Jahr 2020 auf 0 EUR (ohne Umschuldung) festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

§ 4
Hebesatz der Kreisumlage
Gemäß § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz wird der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wie folgt Umlagesoll / Hebesatz im Jahr 2020 auf 29.497.952 EUR entsprechend 44,75 v.H.
festgesetzt.

§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2020 auf 15.000.000 EUR festgesetzt.