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Umbenennung der Stadt An der Schmücke

Dieser Streit müsste gar nicht sein, meint ein Leser im Forum...

Im Vorfeld der Auseinandersetzung hätten alle den Vertrag zur Stadt An der Schmücke lesen sollen.

Hier ist eindeutig geregelt das alles einer 2/3 Mehrheit der Bürger in jeder der einzelnen Gemeinden erforderlich ist. Auch muß noch der Thüringer Landtag nach Paragraph 14 Abs 4 zustimmen.

Auch die Bürgermeisterkandidaten die in ihrem Wahlversprechen eine Umbenennung versprachen. Ebenfalls die Initiatoren welche Stadt Heldrungen wollen. Schlimm ist nur das der jetztige Bürgermeister Häßler, trotz Ablehnung vom Ministerium, den Bürgern weiterhin den Bürger verspricht eine Umbenennung ist weiterhin möglich.

Hinweis an die ehemaligen Bürgermeister, ihre Unterschrift unter den Vertrag ist bindend. Ich kann ja auch nicht ein Auto kaufen und nach zwei Jahren sage ich es gefällt mir nicht mehr, nehmen sie es zurück.

Horst Schmidt
    
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