Heringer Stadtwald

Die „Grüne Lunge“ der Goldenen Aue

Mittwoch
26.04.2017, 13:20 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Die Landgemeinde Stadt Heringen ist der drittgrößte kommunale Waldeigentümer mit einer Betriebsfläche von knapp 324 ha. Die Kommune bekam im Jahr 1327 durch den Grafen von Hohenstein das Stadtrecht verliehen. In diesem Zusammenhang wurde ihr damals 1.000 Morgen (250 ha) Wald zugeordnet. Diese Fläche bildet auch heute noch den Grundstock des heutigen Gemeindewaldes...

Der größte zusammenhängende Waldkomplex befindet sich am Nordabfall der Windleite mit einer Betriebsfläche von ca. 261 ha und grenzt an den benachbarten Kyffhäuserkreis.
Der Kommunalwald wurde der Stadt Heringen 1990 durch Restitutionsanspruch zurückübertragen. Seit dem wird er auf Grundlage eines Beförsterungsvertrages mit dem Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz durch den jeweilig zuständigen Revierleiter vom Forstrevier Heringen betreut. Im Jahr 2010 kam es zu freiwilligen, strukturellen Veränderungen. Mit dem Zusammenschluss der Ortschaften Uthleben, Auleben, Hamma und Windehausen wurde die Landgemeinde – Heringen/Helme neu gegründet. In dieser leben und arbeiten jetzt knapp 5.000 Einwohner. Die Waldungen der Gemeinden von Hamma mit 52,45 ha, sowie Auleben mit 9,60 ha sind jetzt Bestandteil des Waldes der Landgemeinde.

Am Eingang des Goldborntales (215 ü. NN) beginnt ein weit verzweigtes, gut ausgebautes Waldwegenetz, mit idealen Voraussetzungen für Wanderungen zu jeder Jahreszeit. Im Jahr 2006 Jahre wurde mit tatkräftiger Unterstützung des Horizont e.V. Nordhausen und dem Förderverein „Goldene Aue“ e.V. ein Naturlehrpfad auf einer Länge von ca. drei km angelegt. Mehrere Informationstafeln beschreiben das Waldgebiet mit seinen spezifischen Besonderheiten zur Tier- und Pflanzenwelt. Im Kerngebiet eingeschlossen sind naturnahe Waldwiesen, so die Hardwiese. Die Pflege und Erhaltung erfolgt naturnah in Form des Schafweidebetriebes durch die Agrargenossenschaft Heringen e.G.. Entlang der markierten Wegestrecken laden zahlreiche Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein. Die Höhendifferenz zum höchsten Punkt, dem Paßberg, beträgt immerhin 135 m (mit 350m ü. NN).

Der aufmerksame Waldbesucher kann so manches Interessante entdecken. Für mich durchaus geschichtlich bemerkenswert ist die Grenzsteinziehung entlang des Stadtwaldes. Im Bereich des Forstortes Heiliger Berg stehen fast lückenlos aus Arkosesandstein gefertigte Hoheitssteine aus dem Jahre 1735. Das auf diesen Steinen eingemeißelte „W“ steht für Wilhelm von Schwarzburg.


Mit ihrer imposanten Größe halten sie jedem Wetter stand, und sind fast ohne äußerliche Verwitterung gut lesbar. Fast 300 Jahre danach kann man auch heute noch die Initialen der Fürstentümer Schwarzburg- Sondershausen (SS und W) erkennen Die jüngeren Grenzsteine mit dem Signum „KP“ (Königreich – Preußen) wurden um 1860 mit der neuen Grenzziehung gesetzt. Die zum Kommunalwald zeigende Abkürzung KP (ehemals Königsreich-Preußen) ist zugleich die Grenze zu anderen benachbarten Eigentumsformen. Die Grenzsteine haben somit auch heute noch ihre Bedeutung für die Abgrenzung des Waldbesitzes untereinander.
Die Landgemeinde Stadt Heringen/Helme im Südosten unseres Landkreises ist der drittgrößte kommunale Waldeigentümer mit einer Betriebsfläche von knapp 324 ha. Die Kommune bekam im Jahr 1327 durch den Grafen von Hohenstein das Stadtrecht verliehen. In diesem Zusammenhang wurde ihr damals 1.000 Morgen (250 ha) Wald zugeordnet.

Diese Fläche bildet auch heute noch den Grundstock des heutigen Gemeindewaldes. Der größte zusammenhängende Waldkomplex befindet sich am Nordabfall der Windleite mit einer Betriebsfläche von ca. 261 ha und grenzt an den benachbarten Kyffhäuserkreis.

Der Kommunalwald wurde der Stadt Heringen 1990 durch Restitutionsanspruch zurückübertragen. Seit dem wird er auf Grundlage eines Beförsterungsvertrages mit dem Thüringer Forstamt Bleicherode-Südharz durch den jeweilig zuständigen Revierleiter vom Forstrevier Heringen betreut. Im Jahr 2010 kam es zu freiwilligen, strukturellen Veränderungen. Mit dem Zusammenschluss der Ortschaften Uthleben, Auleben, Hamma und Windehausen wurde die Landgemeinde – Heringen/Helme neu gegründet. In dieser leben und arbeiten jetzt knapp 5.000 Einwohner. Die Waldungen der Gemeinden von Hamma mit 52,45 ha, sowie Auleben mit 9,60 ha sind jetzt Bestandteil des Waldes der Landgemeinde.

Am Eingang des Goldborntales (215 ü. NN) beginnt ein weit verzweigtes, gut ausgebautes Waldwegenetz, mit idealen Voraussetzungen für Wanderungen zu jeder Jahreszeit. Im Jahr 2006 Jahre wurde mit tatkräftiger Unterstützung des Horizont e.V. Nordhausen und dem Förderverein „Goldene Aue“ ein Naturlehrpfad auf einer Länge von ca. drei km angelegt. Mehrere Informationstafeln beschreiben das Waldgebiet mit seinen spezifischen Besonderheiten zur Tier- und Pflanzenwelt. Im Kerngebiet eingeschlossen sind naturnahe Waldwiesen, so die Hardwiese. Die Pflege und Erhaltung erfolgt naturnah in Form des Schafweidebetriebes durch die Agrargenossenschaft Heringen e.G.. Entlang der markierten Wegestrecken laden zahlreiche Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein. Die Höhendifferenz zum höchsten Punkt, dem Paßberg, beträgt immerhin 135 m (mit 350m ü. NN).

Der aufmerksame Waldbesucher kann so manches Interessante entdecken. Für mich durchaus geschichtlich bemerkenswert ist die Grenzsteinziehung entlang des Stadtwaldes. Im Bereich des Forstortes Heiliger Berg stehen fast lückenlos aus Arkosesandstein gefertigte Hoheitssteine aus dem Jahre 1735. Das auf diesen Steinen eingemeißelte „W“ steht für Wilhelm von Schwarzburg. Mit ihrer imposanten Größe halten sie jedem Wetter stand, und sind fast ohne äußerliche Verwitterung gut lesbar. Fast 300 Jahre danach kann man auch heute noch die Initialen der Fürstentümer Schwarzburg- Sondershausen (SS und W) erkennen Die jüngeren Grenzsteine mit dem Signum „KP“ (Königreich – Preußen) wurden um 1860 mit der neuen Grenzziehung gesetzt. Die zum Kommunalwald zeigende Abkürzung KP (ehemals Königsreich-Preußen) ist zugleich die Grenze zu anderen benachbarten Eigentumsformen. Die Grenzsteine haben somit auch heute noch ihre Bedeutung für die Abgrenzung des Waldbesitzes untereinander.