Public Viewing zur Fußball-EM

Nur mit Genehmigung

In wenigen Wochen rollt der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden gemeinsam mitfiebern. Trotz teilweise später Anstoßzeiten können sich alle Fußball-Fans auf Public Viewing freuen...


Möglich macht dies die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016. Notwendig ist allerdings, in jedem konkreten Fall, eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.

Diese erteilt für den Landkreis Nordhausen das Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist unter www.landratsamt-nordhausen.de/public-viewing-em-2016.html ein Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung zum Herunterladen verfügbar.

Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht, per Fax (03631 - 911 464) oder per E-Mail (umwelt@lrandh.thueringen.de) möglich.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.