Radelnde Kinder
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Aber auch ältere Kinder können komplexe Situationen noch nicht erkennen oder umsichtig auf sie reagieren.
Der ADAC empfiehlt daher, radelnde Kinder erst nach der schulischen Radfahrausbildung in der 3. oder 4. Klasse am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen und erlernte Verhaltensregeln immer wieder in der Praxis zu überprüfen. Ein verkehrssicheres Fahrrad und ein Helm sind dabei unabdingbar.