Neues aus Berlin (64)

Freitag
14.11.2014, 09:32 Uhr
Autor
khh
veröffentlicht unter:
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: „Unschuldig in Haft“ und fragt „Unschuldig in Haft – Freiheitsentzug und alles verloren und dann 25 Euro pro Tag pauschale Entschädigung? „...

In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - so lautet das Credo der Justiz. Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlurteilen: Unschuldige werden inhaftiert, während der Täter sein Leben weiter in Freiheit ver­bringt.

Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Thüringen, unterstützt den positiven Abschluß einer öffentlichen Petition mit mehr als 450 Unterstützern zur Haftentschädigung von Opfern eines Justizirrtums:

„Opfer eines Justizirrtums bleiben meist lebenslang ein Opfer des Freiheitsentzugs – nicht nur materiell und seelisch, auch entwürdigt und beraubt von Lebensjahren, von Familie, vom sozialen Umfeld sowie Beruf und Arbeitsleben.“

Gefordert wird, dass Opfer eines Justizirrtums nach lebensnahen Grundsätzen angemessen entschädigt und die Folgen, welche in der persönlichen Lebensführung für das Justizopfer auftreten, durch den Staat direkt und unmittelbar ausgeglichen werden, denn das aktuelle Justizsystem sieht Justizirrtümer im Prinzip nicht vor. Lt. Gibt nur Entschädigungszahlungen von Vermögensschaden (Arbeitslohn, Urlaub, Sozialversicherung etc.) und eine Pauschale für immaterielle Schäden.

Letztere wurde zwar auf 25 Euro pro Tag erhöht, ist aber viel zu gering. Die finanzielle Haftentschä­digung kann die Schmach und den Ansehens­verlust nicht aufwiegen. Deshalb wird die Petition an das Justizministerium überwiesen, um neue lebensnahe Grundsätze für eine Haftentschädigung zu finden.

Wahlkreisbüro Kersten Steinke