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Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung im nächsten Jahr wechseln wollen, müssen in der Regel ihre Police bis zum 30. November gekündigt haben. Was viele nicht wissen: Bei einer Beitragserhöhung gilt dieser Stichtag nicht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Prämienrechnung ausgeübt werden kann...


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„In diesem Jahr lohnt sich der Versicherungswechsel für viele Bestandskunden aufgrund der Preissteigerungen, zum Teil bis weit in den zweistelligen Prozentbereich, wie nie. Allerdings verschicken viele Versicherer ihre Rechnungen sehr spät, so dass Autobesitzer erst im Dezember informiert werden, wie hoch der Beitrag im kommenden Jahr ausfällt“, sagt Wolfgang Schütz vom Verbraucherportal transparo.de.

Davon solle man sich aber nicht verunsichern lassen und auf jeden Fall einen Beitragsvergleich vornehmen und gegebenenfalls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.