So, 11. Dezember 2011
06.45 Uhr
Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung im nächsten Jahr wechseln wollen, müssen in der Regel ihre Police bis zum 30. November gekündigt haben. Was viele nicht wissen: Bei einer Beitragserhöhung gilt dieser Stichtag nicht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Prämienrechnung ausgeübt werden kann... (nnz)