Fr, 18. März 2011
07.39 Uhr
Ausgaben für die Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung gehören mit auf die Abrechnung beim Finanzamt. Viele Steuerpflichtige verschenken hier Steuererstattungen. Nicht nur Pflegebedürftige selbst können ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen, auch nahe Angehörige, wenn sie die Ausgaben übernehmen. Finanztest zeigt in der aktuellen April-Ausgabe, welche Kosten das Finanzamt anerkennen muss. (nnz)