Mo, 3. Januar 2011
10.11 Uhr
In diesen kalten, schneereichen Tagen sind wir froh, wenn es nicht nur in unseren Wohnungen warm und gemütlich ist, sondern auch unsere Straßen durch fleißige Hände von Schnee und Eis befreit sind. Dass die Fahrer von Schneepflügen nicht ungefährlich leben, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts Sondershausen... (nnz)