Mo, 4. März 2002
15.43 Uhr
Nordhausen (nnz). Ein wesentlicher Grundsatz der Euroeinführung ist die Vertragskontinuität, wonach sämtliche Vertragsbestandteile nach der Umstellung zu erhalten sind. Dies bedeutet, dass alle Beträge mit dem offiziellen Umrechnungskurs umzurechnen sind. Das ist aber nicht immer so. (nnz)