Prüfungszeugnisse auf Englisch und Französisch

In English, please

Donnerstag
20.07.2017, 11:00 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Auszubildende haben nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Anspruch darauf, eine englische und eine französische Übersetzung ihres Prüfungszeugnisses zu erhalten. Eine Antragstellung ist über die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt möglich...

„Bei den Übersetzungen handelt es sich um eine reine inhaltliche Wiedergabe des Zeugnistextes. Dieser mehrsprachige Qualifikationsnachweis unterstützt die Jugendlichen bei der Bewerbung im Ausland und ermöglicht dem ausländischen Arbeitgeber einen ersten Überblick über die Fähigkeiten der Person“, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser. Die Ausstellung des fremdsprachigen Zeugnisses müsse der ausgelernte Facharbeiter bei der IHK beantragen, bei der er seinen Abschluss erlangt hat. Der Antrag könne formlos, beispielsweise über eine
E-Mail, erfolgen.

„Die Ausstellung und der Versand des Zeugnisses dauert im Normalfall nicht länger als zwei Tage. Den Absolventen entstehen hierfür keine Kosten“, ergänzt Professor Grusser. Dieser gesetzliche Anspruch bestehe seit April 2005, gelte jedoch nur für Abschlüsse, die seitdem erworben wurden.

Darüber hinaus bietet die IHK Erfurt an, auch Fortbildungszeugnisse in anderen Sprachen auszuhändigen. Dies sei jedoch ein erweitertes Serviceangebot und daher nicht kostenfrei.