nnz-nachgehakt

Wo bleibt das Schadstoffmobil?

Wohin mit Sondermüll? Im Kreis Nordhausen dreht eigentlich regelmäßig das "Schadstoffmobil" seine Runden und sammelt die Dinge ein, die nicht in den Hausmüll gehören. Ein nnz-Leser hat sich nun gefragt, ob es nicht einmal wieder an der Zeit wäre, das Gefährt auf Tour zu schicken. Die nnz hat nachgehakt...

Wie es der Zufall will, findet die nächste Runde demnächst statt, nämlich ab dem letzten Augusttag. Die Schadstoff-Kleinmengensammlung findet vom 31.08. bis 14.09. statt, der Tourenplan ist bereits online, war aus dem Landratsamt zu erfahren.

Und so funktioniert die Sache: Am Entsorgungsfahrzeug werden Schadstoff-Kleinmengen bis 100 Kilogramm (und einer maximalen Behältergröße von 30 Litern) aus privaten Haushalten kostenlos entgegengenommen. Gewerbliche Betriebe und Einrichtungen wie Schulen können Kleinmengen von gefährlichen Abfällen nach vorheriger Anmeldung gegen spätere Rechnung am Schadstoffmobil anliefern.


Wichtig dabei ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen geschlossenen und unbeschädigten Gefäßen zu belassen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen verursachen kann. Eine Umfüllung ist nicht möglich. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe nur persönlich abgegeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten.

Abgegeben werden können u. a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen wie:
  • flüssige Farb- und Lackreste,
  • Lösungsmittel,
  • Laugen und Säuren,
  • quecksilberhaltige Abfälle,
  • Haushaltsreiniger,
  • Rostentferner,
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel,
  • Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • Öle und Fette,
  • Foto- und Hobbychemikalien.


Nicht angenommen werden insbesondere:
  • Feuerlöscher (Entsorgung möglich über einen Brandschutz-Fachbetrieb; beispielsweise Brandschutzservice Gutjahr, Salzaquellweg 9, 99734 Nordhausen, Tel.: 03631/478458)
  • Munition und Sprengstoffe
  • Druckgasflaschen
  • radioaktive Abfälle
  • infektiöse Abfälle
  • biologische und chemische Kampfstoffe


Für folgende Stoffe gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten:
  • Altmedikamente: Die Entsorgung sollte über den Restabfallbehälter erfolgen. Auch manche Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Weitere Informationen sind hier zu entnehmen.
  • Altöle: Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen Altöle in der gleichen Menge kostenlos annehmen. Wer also neues Öl kauft, kann das alte direkt abgeben.
  • Autobatterien/ -Akkus: Der Gesetzgeber verpflichtet alle Batteriehändler zur Rücknahme von Alt-Batterien. Allerdings müssen nur die Stromspeicher zurückgenommen werden, die der Händler auch selbst vertreibt. Viele Unternehmen zeigen sich aber, was die Annahme von Batterien anbelangt, großzügig, und entsorgen auch Fabrikate die sie selber nicht führen. Auch viele Tankstellen oder Kfz-Werkstätten nehmen alte Autobatterien zur Entsorgung entgegen.
  • Dispersionsfarben: Eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfarbe wird aus dem Farbeimer in den Restabfallbehälter geklopft. Der leere trockene Behälter ist über den Gelben Sack zu entsorgen.


Deckel sollten vorher von Behältern entfernt werden, damit die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erkennen können, dass sich keine Farbe mehr darin befindet. Flüssige, lösungsmittelfreie Wandfarbe lässt man am besten austrocknen, indem der Deckel entfernt wird. Schneller geht die Aushärtung, wenn die Farbe bspw. mit Sägespänen oder Sand eingedickt wird. Tipp: Bedarfsgerechtes Einkaufen um Reste zu vermeiden!

Gerätebatterien- und Akkus
Es existiert ein “Gemeinsames Rücknahmesystem” für Gerätebatterien- und Akkus. Die Abgabe kann in den jeweiligen Verkaufsstellen oder bei einigen Gemeinden (grüne Sammelbox) erfolgen.

Leuchtstoffröhren und LED-/Energiesparlampen
Für die umweltfreundliche Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt “Lightcycle” ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an zahlreichen Sammelstellen im teilnehmenden Handel.

PU-Schaumdosen
(gekennzeichnet mit PU- oder PUR-Siegel)
Diese werden durch das Unternehmen “Produkte durch Recycling” wiederverwertet. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an verschiedenen Rückgabestellen (z. B. Baumärkte) im Landkreis.

Restentleerte Spraydosen
Bei Kennzeichnung mit dem “Grünen Punkt” erfolgt die Entsorgung über den Gelben Sack.

Bei Fragen kann die Abfallberatung kontaktiert werden.
    
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