Sa, 8. Juni 2019
15.02 Uhr
Bund der Steuerzahler informiert
Bauhandwerker, die wiederholt befristet auf einer Baustelle eingesetzt werden, können die An- und Abfahrtskosten zwischen Wohnung und Baustelle unter bestimmten Voraussetzungen als Reisekosten absetzen. Das ist deutlich vorteilhafter als die Entfernungspauschale, rechnet der Bund der Steuerzahler vor... (red)