So, 16. April 2017
09.29 Uhr
Abrechnung, Renovierung, Schönheitsreparaturen
Bereits seit 2006 gewährt der Staat bei Dienstleistungen rund um den Haushalt einen attraktiven Steuerbonus. So können Verbraucher, die einen Handwerker, Dienstleister oder eine Haushaltshilfe beauftragen, in Anspruch genommene Leistungen häufig in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und von der Steuer absetzen... (red)