Mi, 15. März 2017
14.45 Uhr
Arbeitsagentur informiert
In der nun bald endenden Winterperiode, der Schlechtwetterzeitraum vom 01. Dezember bis 31. März, haben zahlreiche Unternehmen witterungsabhängiger Branchen wieder das bekannte Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Noch gilt es, Antragsfristen einzuhalten, heißt es dazu heute aus der Arbeitsagentur... (red)