Di, 10. Dezember 2013
09.55 Uhr
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Steuer. Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, müssen sich entscheiden, welcher Einkommensteuerklasse sie angehören möchten. Die Finanzverwaltung hat dazu kürzlich ein Verwaltungsschreiben veröffentlicht. Was es damit auf sich hat, erklärt der Bund der Steuerzahler... (red)