Mi, 7. September 2011
11.37 Uhr
Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt. (nnz)