Mo, 8. August 2011
10.07 Uhr
Sie gehören zu den schlimmsten Verfahren, die ein Strafrichter am Amtsgericht zu verhandeln hat: Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang, fahrlässige Tötungen. Hierbei steht ein Täter im Mittelpunkt, dessen Verschulden meist gering ist, und ein Opfer, das nicht mehr für sich sprechen kann... (nnz)