Mi, 6. Juli 2011
12.52 Uhr
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen
zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Wie oft das in Thüringen im vergangenen Jahr passieren musste, das geben wir gern an Sie weiter... (nnz)