Sa, 21. August 2010
08.00 Uhr
Party ab 22 Uhr? Wer in der eigenen Wohnung feiert, kann Ärger bekommen, denn die nächtliche Ruhezeit beginnt um 10 Uhr abends und endet je nach Wohnlage um 6 oder 7 Uhr morgens. Und das heißt: Zimmerlautstärke. Mietern, die es übertreiben, kann nach vorheriger Abmahnung fristlos gekündigt werden, schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe. (nnz)