Do, 24. Juni 2010
07.36 Uhr
Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, können sich in der Regel die abgezogene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag vollständig zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin. Die Ferienjobber dürfen allerdings nur eine bestimmte Summe verdienen, sonst... (nnz)