So, 28. Juli 2002
09.20 Uhr
Nordhausen (nnz). Verbraucher erhalten wieder einmal die Information, dass ein Anspruch auf Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren gegenüber der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bestünde, weil ARD und ZDF angeblich einen Gewinn erwirtschaftet hätten. Dies sei gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig... (nnz)