Landkreis Eichsfeld

Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln an Ostern

Mittwoch
27.03.2024, 13:15 Uhr
Autor:
en
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Die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises möchte alle Verbraucher auf Risiken hinweisen, die eine ungeeignete oder zu lange Aufbewahrung von Lebensmitteln mit sich bringen kann.

Insbesondere die bevorstehenden Feiertage veranlassen viele Menschen dazu, einige Lebensmittel auf Vorrat und möglicherweise in größeren Mengen als üblich zu kaufen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass Verbrauchsfristen und Kühlpflichten unbedingt eingehalten werden, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren und bestenfalls zu vermeiden.

Zu den empfindlichen Lebensmitteln zählen vor allem rohe tierische Produkte wie Fleisch, Fisch, Milch und Eier. Mit Ausnahme der rohen Eier sind diese Produkte strikt kühlpflichtig, das gilt ins- besondere bei einem hohen Zerkleinerungsgrad, wie zum Beispiel beim beliebten Eichsfelder Gehacktes. Dieses sollte stets gut gekühlt und ausschließlich am Tag der Herstellung roh verzehrt werden, danach ist eine Durcherhitzung dringend zu empfehlen.

Aufgrund der potentiellen Keimbelastung sollten rohe Eier und auch Gehacktes nicht durch sehr empfindliche Personen wie Kleinkinder, Schwangere, immunschwache oder vorerkrankte Menschen verzehrt werden. Kaum bekannt ist auch die Tatsache, dass gekochte Eier (auch bunte!) deutlich weniger haltbar sind als rohe und möglichst kühl aufbewahrt werden sollten.

Eine gute Küchen- und Kühlschrankhygiene trägt zusätzlich zur Gesunderhaltung aller Haushaltsmitglieder bei.