Georg Müller (SPD) hakte nach zu einer Wiedereingliederung

Ist der Stadtrat vorsätzlich getäuscht worden?

Montag
25.03.2024, 08:30 Uhr
Autor:
red
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Mitte Februar berichtete die nnz über eine durch den Oberbürgermeister abgelehnte gesundheitliche Wiedereingliederung der Bürgermeisterin Alexandra Rieger. Jetzt hat ein Stadtrat mal rechtlich nachgehakt …

Nordhausens Bürgermeisterin Alexandra Rieger reichte am 5. Februar einen Wiedereingliederungsplan  beim Oberbürgermeister ein, der nach acht Tagen von ihm abgelehnt wurde. Erst durch anwaltliche Unterstützung konnte sie am 21. Februar wieder ihren Dienst aufnehmen. Zur Klärung dieser Abläufe beantragte der SPD-Stadtrat Georg Müller einen Ältestenrat mit allen Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister. „Die dort vorgebrachten Erläuterungen verwiesen auf eine rechtliche Regelung im Freistaat Thüringen, dass eine Wiedereingliederung nur stattfinden darf, wenn die Beamtin dienstfähig ist. Keine Alternativen, keine Ausnahmen und daher in der Erklärung schlüssig aber nach heutigen Wissen unwahr“, behauptete Müller jetzt. Man müsse sich als ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates auf die Bewertungen der Verwaltung verlassen können, monierte er und könne „nicht jede Aussage auf die Rechtmäßigkeit prüfen.“ In diesem Fall, so Georg Müller weiter, wurde aber geprüft „und siehe da, die Vorgaben des Freistaates Thüringen gelten nicht für Kommunalbeamte.“ War das eine vorsätzliche Täuschung des Stadtrates oder nur eine mangelhafte und fehlerhafte rechtliche Interpretation, fragt sich Müller. „In beiden Fällen erwarte ich eine Richtigstellung und eine Entschuldigung bei der betroffenen Bürgermeisterin. Den Hauptausschuss in der letzten Woche ließ der Oberbürgermeister zur Klärung ungenutzt verstreichen.“

Die Rathausspitze hatte auf Anfrage der nnz damals mitgeteilt: "Die Stadtverwaltung Nordhausen wird zu Personalthemen keine Auskunft geben. Grundsätzlich ist ein Dienstvorgesetzter verpflichtet, seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten und Beschäftigten der Stadtverwaltung fortwährend nachzukommen.“

Und im Nachsatz wurde uns in unnachahmlicher Art der städtischen Behörde mitgeteilt: „Eine kompromittierende Berichterstattung über handelnde Personen ist an dieser Stelle unpassend."