AOK

Ab Montag 3G bei der Krankenkasse

Donnerstag
25.11.2021, 10:15 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
AOK-PLUS-Versicherten stehen weiterhin die umfänglichen Beratungsangebote in den Filialen in Sachsen und Thüringen zu Verfügung. Ab 29. November gilt jedoch für Besuche in allen Kundencentern die 3G-Zutrittsregel. Geimpfte und Genesene müssen beim Betreten den entsprechenden Nachweis vorzeigen...

Ungeimpfte Kundinnen und Kunden werden um eine Terminvereinbarung online unter https://plus.aok.de/termin gebeten. Ebenso können Termine telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1059000 reserviert werden. Sie erhalten Zutritt zu den Filialen nur nach Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Negativtests.

Unter AOK vor Ort | AOK - Die Gesundheitskasse (https://www.aok.de/pk/plus/kontakt/aok-vor-ort/) finden Versicherte alle konkreten Informationen zur Filiale in ihrer Region. In der Online-Geschäftsstelle können Versicherte ganz unkompliziert Anliegen, wie Kinderkrankengeld beantragen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen oder Anträge auf Mutterschaftsgeld einreichen und erledigen. Eine Registrierung ist unter AOK PLUS - Ihre Online-Filiale - Immer für mich da! (https://plus.meine.aok.de/) möglich.