Jahrgänge 1953 bis 1958

Sonderöffnung für Pflichtumtausch von Führerscheinen

Dienstag
23.11.2021, 17:38 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
An diesem Samstag bietet das Landratsamt eine Sonderöffnung zum Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen an. Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 im Landratsamt umtauschen...

Für Einwohnerinnen und Einwohner dieser Jahrgänge 1953 bis 1958 öffnet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen an drei Samstagen - nur für den Pflichtumtausch von Führerscheinen. Die Sonderöffnungen sind jeweils am Samstag, 27. November, 11. Dezember und 8. Januar, immer von 8:30 bis 12:30 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei den Sonderöffnungen nicht erforderlich.

Wichtig ist, dass die Antragsteller folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 mm), den Führerschein, falls vorhanden den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung (sog. VK 30) und wenn möglich zusätzlich eine Kopie vom Personalausweis und Führerschein. Wer kein aktuelles Passbild greifbar hat, kann dafür auch direkt im Wartebereich des BürgerServiceZentrums das Foto-Selbstbedienungsterminal nutzen (Gebühr 7,90 Euro).

Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein belaufen sich auf 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr 5,10 Euro). Hinweis: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und bereits eine EU-Kartenführerschein an, muss seinen Führerschein erst zu einem späteren Zeitpunkt umtauschen.