Ab sofort 2G im Gesundheitsbereich

Kreisvolkshochschule passt Corona-Regeln an

Montag
22.11.2021, 12:43 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Auf Grund der aktuellen Situation gilt für die Kurse und Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Nordhausen die 3G Regel. Das heißt, es können nur noch Personen, die nachweisen können, dass Sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind, an den Kursen teilnehmen...

Für die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen im Bereich Gesundheit in geschlossenen Räumen gilt von nun an die 2G-Regel(geimpft, genesen).

Die Nachweise werden in den Kursen von den Dozentinnen und Dozenten geprüft. Ohne entsprechende Nachweise kann zur Zeit niemand an den Kursen teilnehmen. Die Teilnhemer sollen sich bitte in der Kreisvolkshochschule Nordhausen telefonisch oder per Mail anmelden.

Es gilt weiterhin die Abstandsregelung von 1,5 Metern und die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) im Gebäude sowie das geltende Hygienekonzept der KVHS Nordhausen, die geltenden Regelungen des Freistaates Thüringen und ergänzenden Regelungen des Landkreises Nordhausen in der jeweils aktuellen Fassung.