Umweltministerium beendet das verfahren in der Hohen Schrecke

Keine Vergrößerung des Naturschutzgebietes

Dienstag
23.02.2021, 09:50 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Das Verfahren des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Bergbau (TLUBN) für eine Vergrößerung des Naturschutzgebietes Hohe Schrecke wird eingestellt. Ministerin Siegesmund sagte „Wir brauchen die rege Beteiligung vor Ort unter anderen Voraussetzungen“. Offenbar waren diese Voraussetzungen nicht gegeben...

Symbolbild schützenswerter Wald (Foto: Nnz-Archiv) Symbolbild schützenswerter Wald (Foto: Nnz-Archiv)

„Manchmal muss man einen Schritt zurückgehen, um dann wieder zwei nach vorne zu kommen. Bürgernähe ist mir wichtig. Wir entscheiden uns im Umweltministerium deshalb zum jetzigen Zeitpunkt für das Anhalten des Verfahrens, um unter anderen Bedingungen die Diskussion fortzusetzen", sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

In den letzten Wochen hatte es anhaltende Diskussionen und erheblichen Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung gegeben, die Fläche des Naturschutzgebietes fast zu verdoppeln. Viele Beteiligte vor Ort fühlten sich von der Betreibung des Verfahrens überrumpelt und ausgeschlossen.

Nun hat die Ministerin die Reißleinen gezogen, betont aber: "In Zeiten der Pandemie ist Dialog vor Ort eine besondere Herausforderung und durch digitale Formate nur schwer oder gar nicht ersetzbar. Bei der Ausweisung oder Erweiterung von Naturschutzgebieten ist der angemessene Austausch mit allen Beteiligten unerlässlich. Der ist derzeit nicht so möglich."
Und Frau Siegmund betreibt auch Ursachenforschung, wenn sie sagt: "Unser Verfahren ermöglichte die fast dreifache schriftliche Anhörungszeit und ist rechtlich betrachtet einwandfrei gelaufen. Jedoch ersetzen Videokonferenzen mit den Akteuren nicht den direkten Dialog oder das Zusammenwirken für mehr Naturschutz." und fügt an: "Beim Schutz wollen wir mit möglichst vielen Partnern vor Ort an einem Strang ziehen, mit Privatwaldbesitzern, mit kirchlichen Eigentümern, mit Jägern, mit Landwirten – nach einem angemessenen Austausch.“

Das TLUBN will nun zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung erneut ansetzen – und darüber vorab informieren. Bisherige Stellungnahmen könnten dabei in die Vorbereitung einfließen.

Hintergrund:
Das TLUBN ist als Obere Naturschutzbehörde für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Unterschutzstellung, Änderung oder Ergänzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturparken zuständig. Dazu gehören diese Verfahrensschritte:
  • Vorbereitung und Entwurf der Verordnung
  • Anhörung und öffentliche Auslegung
  • Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, ggf. Anpassungen in der Verordnung
  • Inkrafttreten der Rechtsverordnung durch Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger