Evangelische Krankenhaus Göttin­gen-Weende

Wieder Besuche bei Patienten zugelassen

Sonntag
24.05.2020, 15:08 Uhr
Autor:
ik
veröffentlicht unter:
Aufgrund einer neuen Verordnung des niedersächsischen Sozialministeriums zur Lockerung des Besuchsverbots an Krankenhäusern stellt sich auch das Evangelische Krankenhaus Göttin­gen-Weende (EKW) auf diese neue Situation ein: Ab sofort sind an allen drei EKW-Standorten, Weende, Neu-Mariahilf und Lenglern, wieder Besuche bei Patienten zugelassen....

Dabei gelten einige Einschränkungen. Auch müssen Patienten und Besucher bestimmte Regeln, wie Hygie­nevorschriften und Vorgaben bei den Besuchszeiten, berücksichtigen.

Prof. Karaus, Medizinischer Geschäftsführer und Chefarzt für Innere Medizin am EKW, begrüßt die vom Land Niedersachsen beschlossene Lockerung, „denn der Kontakt zu Angehörigen ist immens wichtig für eine schnelle Genesung unserer Pa­tienten.“ Die Besucher müssen sich jedoch, anders als üblich, in diesen Zeiten registrieren lassen und sich bei Eintreten ins Krankenhaus dem nötigen, aber kurzen Gesundheitscheck sowie einer kurzen Selbstauskunft un­terziehen. „Die Gefahr, an dem Virus zu erkranken ist nach wie vor gegeben“, warnt Karaus, „wir haben eine hohe Verantwortung unseren Patienten gegenüber, insbesondere für immungeschwächte Menschen wie wir sie in einem Krankenhaus haben. Es ist leider noch kein Impfstoff gefunden.“ Daher sei es notwendig, die Zahl der Personen auf den Stationen und in den Kran­kenzimmern auf ein Minimum zu reduzieren. Dies funktioniere nur mit Einschränkungen.

Die Regeln für Patientenbesuche am EKW im Überblick:

· Jeweils ein Besucher pro Patient (Ausnahme: Minderjährige in Begleitung eines Erwachse­nen)

· Besuche sind auf maximal eine Stunde zu beschränken

· Besuchszeiten: zwischen 14 und 18 Uhr

· Besuche sind ausschließlich im Zimmer möglich. Es ist nicht gestattet, dass sich Patienten mit ihrem Besuch außerhalb des Zimmers im Haus bewegen

· Besucher müssen sich an Hygieneregeln halten


Regeln für Patientenbesuche (Fortsetzung):

· Besucher müssen bei Ankunft ihre Kontaktdaten angeben und ein Zutrittsformular ausfüllen (im Idealfall bringt der Besuch den ausgefüllten Bogen bereits mit, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden; abrufbar über www.ekweende.de). Ohne ausgefüllten Fragebogen ist kein Be­such möglich.

· Besucher müssen sich beim Betreten des EKW einem kurzen Gesundheitscheck unterziehen

· Diese Regelungen gelten auch für Wochenenden und Feiertage

· Die Regelungen gelten für alle Stationen an allen drei Standorten des EKW, bis auf folgende Ausnahmen:

o Besuche auf den Covid-Stationen 2.2 und 5.01 (Covid 19-Ver­dachtsfälle und Patienten)

o ZNA

o palliativmedizinische Situationen und Sterbebegleitung



Wichtige Hygieneregeln im EKW

· Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

· Händedesinfektion beim Betreten des Krankenhauses sowie vor und nach Verlassen des Patientenzimmers

· Einhaltung der Abstandsregel (mindestens 1,5 Meter)

· also: kein Händeschütteln, keine Umarmungen

„Das Gesundheits-Screening ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. Mit ihm stellen wir sicher, dass unsere Besucher zum Zeitpunkt des Eintritts ins Krankenhaus nicht erkrankt sind. Die Kontakt­daten werden darüber hinaus erfasst, um für den Fall einer Infektion die Infektionsketten bes­ser und schneller zurückverfolgen zu können“, erläutert Prof. Michael Karaus. „Die Daten wer­den nach vier Wochen vernichtet.“

Das EKW bittet um Verständnis, dass zum Wohle der Patienten, Mitarbeiter und Besucher streng auf die Einhaltung der Prozesse und Regeln geachtet werden muss. Auch sind direkte Gespräche mit Ärzten und Pflegepersonal nur in dringenden Fällen möglich. Es wird zu Telefonaten geraten.