Meldungen aus dem Landratsamt

Teurer Demonstrationsaufruf?

Donnerstag
17.08.2017, 22:33 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Am 16. August fanden viele Sondershäuser Bürger in ihren Postkästen einen Aufruf zu einer Demonstration. Das könnte ein teures Nachspiel haben...

Wie kn auf Nachfrage erfuhr hat die Kreisverwaltung Kyffhäuserkreis Exemplare der Flyer an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet. Es steht im Raum die Verletzung des Presserechts. Warum?

Auf den an die Haushalte verteilten Flyern in Postkartengröße war kein Impressum vorhanden, weder wer Aufrufer war, noch standen eine Telefonnummer oder Anschrift dabei. Aus den Flyern geht nicht hervor, wer der Veranstalter ist.

Hier steht der Tatbestand (nach Presserecht) einer Ordnungswidrigkeit im Raum. Das Landesverwaltungsamt hat jetzt diesen Tatvorwurf zu prüfen. Der Aufruf zur Demonstration auf dem Flyer sind in Ort, Datum und Uhrzeit identisch mit der Anmeldung der NPD zu einer Demonstration, die von der Partei am Dienstagmittag beim Landratsamt beantragt hat.

Auf die Durchführung der Demonstration hat das keinen Einfluss, aber wenn es dem Landesverwaltungsamt gelingt nachzuweisen, dass die NPD die Flyer verbreitet hat, könnte ein Bußgeld fällig werden, dass übrigens bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro betragen kann.