Ergebnisse der Gen-Analyse nach "Wolfsangriff"

Keine Bestimmung von Individuum möglich

Sonnabend
29.07.2017, 09:51 Uhr
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en
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Nach Abschluss der Genanalysen der Speichelproben an den vor knapp drei Wochen im Jonastal gerissenen Schafe, ist keine Aussage zu Geschlecht oder Individuum des Wolfes möglich, heißt es heute in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums. Merkwürdig...

Denn weiter heißt es in der Pressemitteilung: Wie durch das Umweltministerium bereits am 19. Juli bestätigt, ist ein Wolf als Verursacher des Angriffs eindeutig bestimmbar. Ob es sich aber um die innerhalb und im Umfeld des Truppenübungsplatzes Ohrdruf beheimatete Wölfin oder einen weiteren bzw. weitere Wölfe handelt, ist nicht bekannt.

Die durch das Senckenberg-Institut untersuchten Genproben wiesen nicht genügend Sequenzen auf, anhand derer zweifelsfrei auf Geschlecht und Individuum geschlossen werden kann.

Anmerkung der Redaktion: Wenn das Individuum (heißt Lebewesen) nicht bestimmt werden konnte, wieso spricht das Umweltministerium dann von einem Wolf?

Aus der Pressemitteilung weiter: Die insgesamt 12 Genproben wurden durch fachlich versierte Tierärzte des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz entnommen. Die Entnahme und Konservierung erfolgten auf Basis der fachlichen Hinweise des Senckenberg-Institutes für Wildtiergenetik Gelnhausen.

Das Umweltministerium ist mit dem Halter der Schafe im Kontakt, damit der ihm zustehende Ersatz für den Schaden und den damit verbundenen finanziellen Aufwendungen schnellstmöglich auszahlt werden kann.


Hintergrund
Insgesamt starben bei der Bissattacke knapp drei Wochen 11 Tiere, ein weiteres gilt noch immer als vermisst. Die restlichen 40 Schafe der Herde kamen mit dem Schrecken davon.

Noch vor Sichtung des ersten Wolfs Ende 2013 in der Nähe von Jena hatte Thüringen einen Managementplan Wolf erarbeitet. Zum 01. Juni 2015 wurde das erste Wolfsgebiet in Thüringen ausgewiesen. Es umfasst einen Radius von 30 Kilometern ausgehend vom Zentrum des Truppenübungsplatzes Ohrdruf.

Im Wolfsgebiet können Schutz- und Präventionsmaßnahmen von Tierhaltern zu 75 Prozent gefördert werden. Förderfähig sind unter anderem Elektrozäune mit Weidezaungeräten, ein Untergrabungsschutz bestehender Zäune, Breitbandlitzen an den Zäunen sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Das Umweltministerium erließ für die Förderung von Präventionsmaßnahmen und für die Schadensregulierung eigens eine Richtlinie. Diese kann auf der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/wolf-luchs/index.aspx abgerufen werden.

Anmerkung der Redaktion: Wenn das Individuum (heißt Lebewesen) nicht bestimmt werden konnte, wieso kann man dann von einem Wolf sprechen?