Bund der Steuerzahler

Diätenautomatismus abschaffen

Sonnabend
24.06.2017, 09:18 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Abermals spricht sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen gegen die Indexierung der Abgeordnetendiäten aus. Justus Kehrl, der Vorstandsvorsitzende der Steuerzahlerorganisation im Freistaat, positioniert sich klar zur ergangenen Information aus dem Thüringer Landtag...

„Der im Freistaat bestehende Automatismus der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft. Unser Verband sieht die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch uns grundsätzlich unterstützt wird.“

Der Vorsitzende erklärt: „Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die vollständig steuerfinanzierte Altersversorgung muss abgeschafft werden. Stattdessen ist ein System mit privater Vorsorge durch Eigenbeiträge der Abgeordneten einzuführen. Die Präferenz sollte hierbei möglichst bei der Integration der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung liegen, einschließlich der dort geltenden Regelaltersgrenzen. “

Die Grundentschädigung der Thüringer Abgeordneten von bisher monatlich 5.357,32 Euro erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2017 um 2,9 Prozent auf 5.512,68 Euro. Um 0,7 Prozent steigen die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei erhöht sich die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.283,39 Euro. Die sogenannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen jetzt 401,08 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats wird auf mindestens 240,64 Euro (bis zu 20 km) und maximal 1.002,68 Euro (ab 120 km) erhöht.

„Hingegen kann ein Arbeitnehmer für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 1000 Euro reklamieren, die zudem seit 2011 nicht angepasst wurde“, erinnert Justus Kehrl. „Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen penibel gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie die Abgeordneten ausgezahlt bekommen, können Arbeitnehmer nur träumen“, kritisiert der Vereinsvorsitzende die Regelungen und unterstreicht damit die Forderungen des Verbandes.

Überlegungen in den Regierungsfraktionen, das Abgeordnetengesetz auf den Prüfstand zu stellen, begrüßt der Bund der Steuerzahler Thüringen ausdrücklich.