Reaktion aus dem Rathaus

Beschluss ist nicht notwendig

Donnerstag
22.06.2017, 17:01 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
In einem nnz-Interview hatte SPD-Stadtrat Hans-Georg Müller der Stadtverwaltung vorgeworfen, einen Fehler in Vorbereitung auf die OB-Wahl begangen zu haben. Man habe vergessen, die Besoldung zu beschließen. Das sei nicht nötig, heißt es aus dem Rathaus...


Eine Gefährdung des Wahltermins zur Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters durch eine nicht erfolgte, erneute Beschlussfassung zur Einstufung des Amtes hat zu keiner Zeit bestanden.

Selbst wenn der Stadtrat vor der anstehenden Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters keinen entsprechenden Beschluss gefasst hätte, wäre der Wahltermin nicht gefährdet, denn in diesem Fall gilt die bisherige Beschlussfassung fort. Wörtlich antwortete das Thüringer Innenministerium in einem gleichgelagerten Fall in Beantwortung einer kleinen Anfrage im Thüringer Landtag :

„Wird kein neuer Einstufungsbeschluss gefasst, behalten die bisherigen Beschlüsse ihre Gültigkeit, soweit sich die bestehende Sach- und Rechtslage, zum Beispiel die Größenklasse der Gemeinde, nicht geändert hat. Liegt rechtzeitig vor der Wahl kein alter oder neuer Einstufungsbeschluss vor, so hat der betreffende Amtsinhaber kraft Gesetzes Anspruch auf die Besoldung, die ihm nach § 2 Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (ThürKomBesV) mindestens zusteht, d. h. nach der niedrigsten Besoldungsgruppe, die nach § 2 ThürKomBesV möglich ist.“