Schelenhaus siegt im Rechtsstreit gegen Jendricke

Landrat muss Auskünfte erteilen

Donnerstag
27.04.2017, 16:55 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Wie heute bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgerichtsverfahren des Kreistagsmitgliedes Arndt Schelenhaus (wir berichteten) gegen Landrat Jendricke mit Beschluss vom 24. April 2017 Erfolg...


Mit dem Gerichtsverfahren hatte der ehemalige Landratskandidat Schelenhaus, den amtierenden Landrat zwingen wollen, ihm und den anderen Kreistagsmitgliedern in nichtöffentlicher Sitzung die Höhe der Geschäftsführergehälter des Südharz Klinikums bekannt zu geben.

Nun hat das Gericht in Weimar entschieden, dass die Weigerung des Landrates Jendricke, diese Informationen heraus zu geben, rechtswidrig war. Es hatte überdies entschieden, dass Landrat Jendricke dem Kreistagsmitglied Schelenhaus diese Informationen noch vor Beginn der Kreistagssitzung am 25.04.17, auszuhändigen hat.

Eine automatische Information aller Kreistagsmitglieder lehnte das Gericht aber ab, stellte es dem Kläger aber frei, diese Informationen den Kreistagmitgliedern unter Beachtung ihrer Verschwiegenheitspflicht bekannt zu geben. Dem Landkreis und dem Südharz Klinikum wurden daher auch 90% der Kosten des Verfahrens auferlegt. Im Kreistag soll Jendricke noch von „nur einen Teilerfolg des Herrn Schelenhaus“ gesprochen haben.

Wie groß der Schelenhaus-Erfolg war, ergibt sich daraus, dass dieser lediglich 10% der Kosten zu tragen habe. "Bereits während des Verfahrens hatte es Verstimmungen gegeben, da Geschäftsführer Hage im privatem Umfeld gegen meine Person Ermittlungen angeregt haben soll und diese im Prozess verwendet hatte", sagte Schelenhaus.

"Doch wer nun glaubt, deutsche Behörden halten sich an Recht und Gesetz, der irrt – zumindest im Landkreis Nordhausen. Denn obwohl der Gerichtsbeschluss, da im Eilverfahren ergangen, sofort vollstreckungsfähig ist, verweigerte Landrat Jendricke unter Zeugen trotzdem die Herausgabe der Informationen an ein bevollmächtigtes anderes Kreistagsmitglied vor Beginn der Kreistagssitzung am vergangenen Dienstag", so Schelenhaus.

Anschließend verkündete der Landrat im Kreistag, dass nun keine Eilbedürftigkeit mehr vorläge, da seit wenigen Minuten der Kreishaushalt beschlossen sei. Überdies werde er nun gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar Beschwerde einlegen.

"So werde in der Beringstraße offenbar Politik gemacht: erst in vorsätzlicher Weise vollstreckungsfähige Urteile ignorieren und danach von einer deshalb geänderten Rechtslage zu sprechen", sagte der Kläger auf Anfrage der nnz.

Nach Informationen der nnz will das OVG Weimar hierüber bereits am 9. Mai beraten. Ob Landrat Jendricke dann zu diesem Termin die Geschäftsführergehälter seines eigenen kommunalen Krankenhaus in Erfahrung gebracht hat, bleibt abzuwarten. Bislang seien diese ihm angeblich unbekannt, obwohl Arndt Schelenhaus die Klage bereits im Januar eingelegt hatte. Zumindest dürfte er deutschlandweit der einzige Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sein, der nicht weiß, wieviel seine Geschäftsführer verdienen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...möge sich der Leser ein eigenes Bild machen.