Patientenberatung sieht Aufklärungsbedarf

Einheitlicher Medikationsplan

Freitag
31.03.2017, 00:53 Uhr
Autor:
khh
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Trotz Gesetzesanspruch ist Leistung noch weit gehend unbekannt.Patienten können mit Medikationsplan Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern, so die Meldung der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH...

Rund ein halbes Jahr nach dem Start des neuen bundeseinheitlichen Medikationsplans zieht die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ein ernüchterndes Fazit: „Seit 1. Oktober 2016 hat jeder Patient mit mindestens drei verordneten Medikamenten Anspruch auf einen für Laien verständlichen Medikationsplan nach einheitlichem Muster“, sagt Dr. Johannes Schenkel, Ärztlicher Leiter der UPD.

„Bedauerlicherweise müssen wir aber feststellen, dass kaum ein Patient davon überhaupt jemals gehört hat. Das muss sich ändern!“ Nach seinen Worten werden die Beraterinnen und Berater der UPD deshalb Ratsuchende verstärkt über die Vorteile des Medikationsplans aufklären.

Medikationspläne betreffen Millionen Deutsche: Jeder Fünfte nimmt regelmäßig mindestens drei Medikamente ein. Der neue bundeseinheitliche Medikationsplan kann Patienten, aber auch Ärzten und Apothekern einen stets aktuellen Überblick über die Medikation verschaffen.

Er kommt für Patienten infrage, die mindestens drei verordnete im Körper wirkende Medikamente für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen einnehmen. Trotz der eigentlich hohen Zahl an Anspruchsberechtigten und gesetzlicher Aufklärungspflichten steht der Durchbruch für den Medikationsplan indes noch aus. Johannes Schenkel: „Aus der medizinischen Beratung bei uns können wir nur schließen, dass der neue Medikationsplan noch nicht richtig in der gesundheitlichen Versorgung angekommen ist, obwohl die Ärzte zur Information der Patienten jetzt gesetzlich verpflichtet sind.“

Im Gegensatz zu den zuvor kursierenden Plänen, die gänzlich uneinheitlich und für Patienten oft unverständlich waren, ist der neue Plan immer gleich übersichtlich und mit patientenverständlichem Einnahmegrund für jedes Medikament aufgebaut. Dadurch soll es zu weniger Medikationsfehlern durch den Patienten kommen und außerdem das Verständnis für die eigene Medikation verbessert werden. Darüber hinaus hat der neue Plan den Vorteil, dass die Medikation von Ärzten und Apothekern über einen aufgedruckten Barcode schnell ausgelesen und angepasst werden kann.

Johannes Schenkel: „Wir halten den bundeseinheitlichen Medikationsplan für eine aus Patientensicht sehr sinnvolle Entwicklung, weil er die Arzneimittelsicherheit deutlich verbessern kann. Viel zu viele Patienten leiden heute noch unter Medikationsfehlern. Medikationspläne, die für Patienten verständlich sind, können das Risiko für derartige Fehler verringern. Wir appellieren daher an die Ärzte, die Patienten dazu besser zu informieren.“

Alle Daten vorerst nur auf Papier

Im Medikationsplan aufgeführt werden neben Wirkstoff, Handelsname, Stärke und Informationen zur Einnahme insbesondere auch patientenverständliche Begründungen, warum ein Medikament eingenommen wird – also beispielsweise wegen Bluthochdruck.

Den Plan erhalten Patienten im ersten Schritt in Papierform – in der Regel vom Hausarzt, alternativ auch vom Facharzt, wenn der überwiegend die Therapie des Patienten begleitet. Die Aktualisierung des Plans kann auch in der Apotheke vorgenommen werden. Vom kommenden Jahr an soll es zusätzlich auch die Möglichkeit geben, die Daten auf dem Speicherchip der elektronischen Gesundheitskarte abzulegen, sofern der Patient dies wünscht.