Meldungen aus dem Landratsamt

Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet

Dienstag
28.03.2017, 18:17 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Bekämpfung der Geflügelpest. An alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis richtet sich diese Meldung aus dem Landratsamt...

Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und §
6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Nach erneuter Prüfung hebt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises die Allgemeinverfügung III.4-508/TS 32/17 vom 15.03.2017 auf.

Damit verbunden ist auch die Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an
diesem Tag wirksam.
Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises, Edmund-König-Str. 7, 99706 Sondershausen erheben.
DVM Mund
Amtstierärztin