Meldung aus dem Landratsamt

Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister

Mittwoch
01.03.2017, 16:51 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Im Kreistag ging es heute um die Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister (aus Altersgründen). Hier kn mit den Einzelheiten...

Der Kreistag ernannte einstimmig aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22),zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Matthias Lippold mit Wirkung vom 01.03.2017 zum Kreisbrandmeister. Gleichzeitig werden Herr Jürgen Hofmann und Herr Frank Blumhagen als Kreisbrandmeister aus Altersgründen abberufen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.

Herr Jürgen Hofmann hatte diese Funktion bisher im Bereich Heldrungen und Herr Frank Blumhagen im Bereich Artern übernommen. Beide scheiden aus Altersgründen aus.

Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Matthias Lippold (Foto oben) für den Bereich Heldrungen vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation zum Verbandsführer und wird von der Mehrheit der Feuerwehren des Bereiches Heldrungen unterstützt. Er ist derzeit schon als Stadtbrandmeister in der FF Heldrungen und als Fachberater für die Tunnelbrandbekämpfung ehrenamtlich tätig.

Für den Bereich Artern steht zurzeit kein Kamerad als Nachfolger für die Funktion als Kreisbrandmeister zur Verfügung, der die erforderliche Qualifikation als Verbandsführer besitzt und von den meisten Feuerwehren unterstützt wird.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.

Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Ernennung Kreisbrandmeister/ Abberufung Kreisbrandmeister (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Vor der Übergabe musste Kamerad Lippold erst den Amtseid leisten.