Meldung aus dem Landratsamt

Stellvertretender leitender Notarzt berufen

Mittwoch
01.03.2017, 16:46 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Um die Berufung zum stellvertretenden leitenden Notarzt im Kyffhäuserkreis ging es in der heutigen Kreistagssitzung...


Der Kreistag berief einstimmig aufgrund der §§ 13 und 17 ThürRettG sowie Pkt 8.4
des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) in Verbindung mit § 94 der ThürKO mit Wirkung vom 01.03.2017 Herrn Dr. Martin Kocur, tätig im DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, zum stellvertretenden leitenden Notarzt.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Der Landkreis ist Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und nach § 17 (1) ThürRettG zur Vorhaltung von Fachberatern verpflichtet. Hierzu zählen nach Nr.8.4 des LRDP die Leitenden Notärzte.

Das spezielle Einsatzgebiet des Leitenden Notarztes sind die Leitung, Koordinierung und Überwachung aller medizinischen Maßnahmen am Einsatzort, hierzu muss er die Lage aus medizinischer Sicht feststellen und beurteilen, sowie den Schwerpunkt und die Art des medizinischen Einsatzes festlegen.
Der Leitende Notarzt arbeitet eng mit den weiteren am Notfall- bzw. Gefahren- oder Schadensort tätigen Einsatzkräften, insbesondere der Feuerwehren und der Polizei zusammen.

Derzeit sind für den Kyffhäuserkreis 1 Leitender Notarzt und 2 von 3 stellv. Leitenden Notärzten berufen.
Durch die berufliche Qualifikation, sowie die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung Fachkunde Leitender Notarzt erfüllt

Stellvertretender leitender Notarzt berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Stellvertretender leitender Notarzt berufen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Herr Dr. Martin Kocur

die Voraussetzungen für dieses Ehrenamt und würde somit die Nachfolge von Dr. Rainer Rahmig antreten. Herr Rahmig ist im Jahr 2014 verzogen und wurde bereits abberufen. Die Stelle ist seitdem unbesetzt.
Von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen liegen keine Einwände vor (schriftliche Bestätigung vom 04.01.2017 liegt vor).

Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie den ehrenamtlichen Kräften des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (-Aufwandsentschädigungssatzung-).


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.